Abgemahnt ist nicht gleich abkassiert!

Veröffentlicht von admin on 8.September.2008 Kategorie Abmahnung | schreibe Deinen ersten Kommentar

Abgemahnt ist nicht gleich abkassiert!
Photo courtesy of iStockphoto, Gokhan Cogal

Diese Gedanken von RA Nils Pütz am 8. September stechen mir ins Auge: "Eine Pflicht zur Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung mit gleichzeitiger Verpflichtung zur Begleichung der Kosten der Anwälte besteht nicht. Der Absatz bezüglich der Anwaltskosten kann immer gestrichen werden." Lassen Sie sich bluffen von einer anwaltlichen Abmahnung? Warum mahnt der Auftraggeber nicht selber ab? gibt es überhaupt einen Auftraggeber? Falls ja, gibt es einen Anwaltszwang?

Einem Prozeßhansel wird nachgesagt, daß er gut an seinen Anwalt delegieren kann. Doch was kosten 5 Minuten Telefonat oder E-Mail wegen eines vermeintlichen Rechtsbruchs? Das ist doch die CHANCE überhaupt, sich einen guten Eindruck zu verschaffen, um dann um so hieb- und stichfester abmahnen zu können.

Oder hangelt sich hier nur um ein nicht ausgelasteter Anwalt ohne Auftrag von Überweisung zu Überweisung, weil er mit der Angst und Dummheit der Abgemahnten kalkuliert? Viele Anwälte haben ihren Stand und das Verfahren in Verruf gebracht.

Noch ist es nicht zu allen Anwälten durchgedrungen, weil auch noch nicht alle Unternehmer begriffen haben, daß eine anwaltliche Abmahnung oder eine Abmahnung durch die Deutsche Wettbewerbszentrale Bad Homburg grundsätzlich erst einmal unter dem Verdacht steht, unberechtigt zu sein.

Ich will offen sein: Als mich ein namhaftes Forschungsinstitut abmahnte, weil ich falsch zitiert hatte, hat mich das keinen Cent gekostet. Als mich die Wettbewerbszentrale abmahnte, gab es keinen Wettbewerber und keine Relevanz zum Geschäftsgeschehen! Trotzdem wollten die Geld haben! Da kann einem die Hutschnur hochgehen, oder?

Deshalb finde ich die Tipps von Rechtsanwalt Nils Pütz sehr nützlich und empfehle Sie Ihnen wärmstens zur Lektüre. Natürlich gibt es Abmahnmißbrauch. Doch eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wenn zwei Juristen sich streiten, zahlt der Dritte. Je doller, desto mehr.

Hans Kolpak
Jura-Weblog


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