1.7.2008: Rechtsdienstleistungsgesetz löst Rechtsberatungsgesetz ab

Veröffentlicht von admin on 19.August.2008 Kategorie Rechtsberatung | schreibe Deinen ersten Kommentar

1.7.2008: Rechtsdienstleistungsgesetz löst Rechtsberatungsgesetz ab
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james steidl

In den Zwanziger Jahren vorbereitet, 1935 als Berufsverbot gegen jüdische Anwälte mißbraucht, verkam das Rechtsberatungsgesetz zu einem Schutzwall für mandatslose Anwälte selbst gegen altruistische Beratungen durch qualifizierte Juristen und freie Berufe mit juristischem Hintergrund.

Doch selbst arbeitslose Rechtsanwälte und Notare können nicht überall dort sein, wo sie eventuell gebraucht werden, zumal in vielen Fällen Fachleute anderer Gebiete besser qualifiziert sind. Was hat sich seit 1. Juli 2008 geändert?

Der Wikipedia-Artikel zeigt deutlich, daß es hauptsächlich darum geht, Bürger vor unqualifiziertem juristischem Rat und dessen finanziellen Folgen zu schützen. Die Geschichte des Dritten Reiches unterstreicht, wie wenig denen zu trauen ist, die angeblich kleine dumme Bürger vor sich selbst schützen. Deshalb ist auch heute Mißtrauen angesagt, selbst nachdem diese Rechtsnorm durch ein neues Gesetz ersetzt wurde. Denn die Entmündigung von Bundesbürgern feiert in 2008 fröhliche Urständ!

Die betroffenen Gesetze und Rechtsverordnungen werden auf Rechtliches.de aufgezählt.

Alle wollen nur unser Bestes, nämlich unser Geld. Weder Juristen noch Bürokraten sind vergeistigte Engel jenseits von Gut und Böse. Daher müssen Einwohner und Bürger immer noch die Augen aufhalten, damit sie nicht im Namen von Justicia über den Tisch gezogen werden.

Positiv an der Reform ist auf jeden Fall, daß jetzt qualifizierte Fachleute öffentlich das tun dürfen, wozu sie ausgebildet worden sind. Früher mußte jede juristische Angelegenheit von einem im Gerichtsberzirk niedergelassenen Rechtsanwalt abgesegnet sein, was zu unsinnigen Doppelarbeiten und Doppelausgaben führte. Kein Jurist hat soviel Erfahrung, Wissen und Können wie der Routinier eines beliebigen Fachgebietes. Rechtsanwälte und Notare werden nicht nach Aufwand und Leistung bezahlt, sondern pauschal nach einem fiktiven Streitwert, der oft willkürlich hoch angesetzt wird. Siehe Mondpreise bei Abmahnmißbrauch!

Wozu war es gut, wenn Juristen in Behörden und Unternehmen einen Schriftsatz verfassten, der von einer Kanzlei Wort für Wort übernommen und dann an das Gericht weitergeleitet wird? Das ist Schildbürgertum par excellence! So dumm können nur Bürokraten und Juristen sein, bis jemand kommt und den Stein gegen solchen Unfug ins Rollen bringt. Das war in diesem Fall ein Richter, der sich selbst zur Anzeige brachte.

Wer schützt Juristen vor sich selbst? Auch Juristen sind Bürger!

Hans Kolpak
Jura-Weblog


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